Wir wollen Miteinander — und nicht Gegeneinander — leben. Hierzu zählen auch festgelegte Ruhezeiten. Der Garten ist nicht nur ein Ort der Arbeit sondern auch ein Ort zum Feiern und der Ruhe. Gemäß Mitgliederbeschluss vom 30. Januar 2011 wurden Ruhezeiten wie folgt beschlossen.
Innerhalb des Gartenjahres: 01. Mai bis 30. September
Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von Samstag 13:00 Uhr bis zum folgenden Montag um 8:00 Uhr sowie ganztägig an Feiertagen. Während der Ruhezeiten ist NICHT erlaubt: Rasen mähen, Hämmern, Klopfen, Bohren, Häckseln, Sägen und andere mit deutlicher Geräuscherzeugung verbundene Tätigkeiten. Es versteht sich von selbst, dass an allen Tagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr jeder Gartenfreund/jede Gartenfreundin besondere Rücksichtnahme zeigt. Auch dem ansonsten unbeschwert tobenden Nachwuchs ist es in diesen zwei Stunden sicherlich zuzumuten, sich bei der Lautstärke etwas zurückzuhalten.
Außerhalb des Gartenjahres: 01. Oktober bis 30. April
An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit.