Ruhezeiten

Oberstes Ziel des Vereins ist es, miteinander — und nicht gegeneinander — leben zu wollen. Hierzu zählen auch festgelegte Ruhezeiten. Der Garten ist nicht nur ein Ort der Arbeit und des Feiern, sondern auch der Ruhe. Gemäß Mitgliederbeschluss vom 30. Januar 2011 wurden Ruhezeiten wie folgt beschlossen:

Innerhalb des Gartenjahres (01. Mai bis 30. September)

Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, 
Samstags ab 13:00 Uhr bis zum folgenden Montag um 8:00 Uhr, 
sowie ganztägig an Feiertagen.

Außerhalb des Gartenjahres (01. Oktober bis 30. April)

Sonn- und Feiertags gilt eine ganztägige Ruhezeit. 

 

Während der Ruhezeiten ist NICHT erlaubt: Rasen mähen, Hämmern, Klopfen, Bohren, Häckseln, Sägen und andere mit deutlicher Geräuscherzeugung verbundene Tätigkeiten.

Es versteht sich von selbst, dass an allen Tagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr jeder Gartenfreund/jede Gartenfreundin besondere Rücksichtnahme zeigt. Auch dem ansonsten unbeschwert tobenden Nachwuchs ist es in diesen zwei Stunden sicherlich zuzumuten, sich bei der Lautstärke etwas zurückzuhalten.