Jeder Gartenbesitzer hat im Kalenderjahr Gemeinschaftsarbeit für den Verein zu verrichten; zur Zeit sind zwei Arbeitsstunden pro Halbjahr vorgesehen. Bei Nichtableitung der Stunden wird je nicht geleisteter Stunde 25 € als Ausgleich in der dann folgenden Jahresrechnung berechnet (maximal 100 € pro Jahr). Termine werden per Aushang bekannt gegeben. Gemeinschaftsarbeit wird nicht mehr erwartet ab dem Jahr, in dem der 70. Geburtstag gefeiert wird.
