Gemeinschaftsarbeit

Jeder Gartenbesitzer hat im Kalenderjahr Gemeinschaftsarbeit für den Verein zu leisten; zur Zeit sind zwei Arbeitsstunden pro Halbjahr vorgesehen. Bei Nichtleistung der Stunden wird je nicht geleisteter Stunde 25 € als Ausgleich in der dann folgenden Jahresrechnung berechnet (maximal 100 € pro Jahr). Die Termine für die Gemeinschaftsarbeit werden per Aushang bekannt gegeben. Gemeinschaftsarbeit wird nicht mehr erwartet ab dem Jahr, in dem der 70. Geburtstag gefeiert wird.

Die Erde lebt.