Wie alle Kleingartenanlagen ist auch der Kleingärtnerverein Stoffeln eine Anlage von Grundstücken (Gärten), die vom Verein verwaltet werden, und wo die Flächen oder Gärten günstig an Mitglieder verpachtet sind. In der Anlage gelten sowohl das Bundeskleingartengesetz als auch die Regeln des Generalpachtvertrages. Hier gibt es bestimmte Vorschriften was nicht gepflanzt werden darf. Alle baulichen Maßnahmen müssen vor Baubeginn schriftlich beim Verein beantragt werden. Die überdachte Fläche des Gartens darf 24 m² nicht überschreiten. Bei Fragen gibt der Vorstand gerne Auskunft.