In einer Kleingartenanlage gilt das Bundeskleingartengesetz, sowie auf öffentlichen gepachteten Grundstücken (trifft auch auf uns zu) gelten die Regeln des Generalpachtvertrages. Hier gibt es bestimmte Vorschriften was nicht gepflanzt werden darf. Alle baulichen Maßnahmen (vor Baubeginn) müssen schriftlich beantragt werden. Die überdachte Fläche darf 24 m² nicht überschreiten. Bei Fragen gibt der Vorstand gerne Auskunft.
