Der Kaufpreis für einen Kleingarten wird nicht vom Vorstand festgelegt. Ein vom Verein beauftragter Sachverständiger schätzt den Wert des Gartens unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen. Dieser Schätzwert (= Kaufpreis) ist bindend. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach dem Alter des Gartenhauses sowie seines Pflegezustandes als auch nach den vorhandenen Bepflanzungen des Gartens. Gärten werden in fast allen Preislagen zwischen 3.500 € und 7.500 € (Schwerpunkt zwischen 4.500 € und 6.000 €) angeboten.
Der Kaufpreis gilt für die im Kleingarten vorhandenen Bepflanzungen und Aufbauten, nicht aber für ein eventuell vorhandenes Inventar. Teilweise kann gegen ein Aufgeld (individuell zu verhandeln) das Inventar übernommen werden. Ein Anspruch besteht hierauf nicht. Nach den Statuten des Vereins ist das Haus mit seinen eventuellen Anbauten besenrein zu übergeben.
Ferner hat der Käufer zusätzlich einmalig pauschal 250 € an den Verein abzuführen.
An laufenden Kosten (Pacht, Mitgliedsbeitrag, Stadtverbandsbeitrag) entstehen dem Pächter im Jahr (je nach Gartengröße) rund 220 € als Grundkosten. Hinzu kommt das Wassergeld, welches nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet wird, sowie falls gewünscht Versicherungsbeiträge. Strom wird mit den Stadtwerken Düsseldorf direkt abgerechnet.
Die Jahresrechnungen belaufen sich mehrheitlich pro Garten zwischen 350 € und 450 €.